Am 29. Januar haben Sie die Wahl!

Sollen die beiden Dresdner Krankenhäuser Friedrichstadt und Neustadt künftig weiter als zwei konkurrierende Eigenbetriebe der Landeshauptstadt geführt werden oder zu einem Eigenunternehmen der Landeshauptstadt fusionieren?

Man kann sich trefflich streiten, ob eine solche Fragestellung einen Bürgerentscheid, der immerhin auch mit Kosten in Höhe von ca.500.000 € verbunden ist, rechtfertigt. Man kann sich die Frage stellen, ob für die Festlegung der Rechtsform eines Krankenhauses wirklich die Bürgerinnen und Bürger gefragt werden sollten, zumal zahlreiche öffentliche Unternehmen, von der DREWAG bis zur DVB, von der MESSE bis zu CULTUS in den vergangen 20 Jahren in städtische Gesellschaften umgewandelt wurden. Man kann sich auch die Frage stellen, ob das Bürgerbegehren, das zu diesem Stadtratsbeschluss geführt hat, wirklich auf mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung zielt.

All diese Fragen hat sich die GRÜNE Fraktion im Stadtrat gestellt. Am Ende haben wir der Zulassung des Bürgerbegehrens zugestimmt, weil es nicht Aufgabe gewählter Stadträtinnen und Stadträte ist, über den Sinn von Bürgerentscheiden zu urteilen, sondern lediglich festzustellen, ob man bei der Abwägung der rechtlichen Bedenken der Meinung ist, dass er zulässig sei. Zu diesem Ergebnis ist die Fraktion gekommen. Wir haben uns so entschieden und damit den Weg für den Bürgerentscheid frei gemacht, obwohl wir bekanntermaßen dazu aufrufen, am 29.1.2012 mit NEIN zu votieren.

Wir rufen zu einem NEIN auf, weil wir der Überzeugung sind, dass wir die Zukunft der städtischen Kliniken gestalten müssen und nur eine Strukturreform ihre Wirtschaftlichkeit und damit auch medizinische Leistungsfähigkeit und schließlich auch die Sicherheit der Arbeitsplätze langfristig garantiert.

  • Wir haben auf die Erarbeitung eines Zukunftskonzeptes für die Krankenhäuser gedrungen, das jetzt erarbeitet wird.
  • Wir haben auf die Beibehaltung der Tarife des Öffentlichen Dienstes gedrungen.
  • Wir haben darauf bestanden, dass die Kliniken künftig gemeinsam an zwei Standorten unter dem Dach einer städtischen Gesellschaft ein leistungsfähiges medizinisches Angebot für die Dresdnerinnen und Dresdner gewährleisten

mit all diesen Forderungen sind wir bei der Mehrheit des Stadtrates durchgekommen.

Deshalb lehnen wir es ab, dass die jetzige Situation, die leider auch erhebliche finanzielle Verluste mit sich bringt, durch den Bürgerentscheid für mindestens drei weitere Jahre manifestiert wird. Deshalb bitten wir die Dresdnerinnen und Dresdner, am 29. Januar abzustimmen (oder vorher die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen) und mit NEIN zu votieren und damit ein klares Bekenntnis zu der langfristigen Sicherung eines gemeinsamen städtischen Klinikums in Friedrichstadt und Neustadt abzugeben.

Christiane Filius-Jehne
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat Dresden








KH fusionieren

1Die beiden Krankenhäuser Friedrichstadt und Neustadt fusionieren unter dem Dach einer gemeinnützigen GmbH.

Neues Direktorium

2Für das Städtische Klinikum Dresden wird ein neues ärztliches und kaufmännisches Direktorium eingestellt.

Zukunftskonzept

3Mit dem Beschluss wird unter Einbeziehung der Mitarbeiter und eines sachkundigen Beratungsunternehmens ein Zukunftskonzept mit Eckpunkten für die Unternehmensentwicklung erarbeitet. Eine erste Grundlage für die strategische Ausrichtung der Häuser ist das von den Chefärzten erarbeitete Kooperationskonzept.

Kapitalausstattung

4Der Stadtrat beschließt eine Kapitalausstattung des neuen Klinikums, die es ihm ermöglicht, zeitlich befristet sowohl den Investitionsbedarf abzudecken, als auch die noch vorhandenen Verluste auszugleichen.

Tarifbindung

5Eine langfristige Tarifbindung an die Tarife des öffentlichen Dienstes wird dadurch sichergestellt, dass das Klinikum im Arbeitgeberverband des Öffentlichen Dienstes verbleibt.

Beschäftigungsgarantie

6Die Mitarbeiter erhalten eine Beschäftigungsgarantie, die betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.

100% städtisch

7Der Stadtrat bekundet, dass die 100-prozentige städtische Trägerschaft langfristig sichergestellt wird.

Paritätisch vertreten

8In den Aufsichtsgremien der gGmbH sind die Arbeitnehmer paritätisch vertreten.